Aufruf zur Gründung einer Gebirgsschützenkompanie
Abschrift aus dem Wochenblatt für das königl. bayer. Landgericht
Schongau vom 10. März 1938
Bekanntmachtung
Bildung einer
Gebirgsschützen-Kompanie betr.
Für das Hochland des k. Landgerichts
Schongau ist die Bildung einer Gebirgsschützen-Kompanie im Antrage.
Ihr Sitz und Übungsplatz ist Steingaden.
Dahin werden gezogen die Gemeinden Wildsteig, die Pfarrgemeinden Steingaden
dann die Gemeinden Prem, Trauchgau, Buching und Schwangau.
Die Vorsteher erhielten bereits die Schützen-Ordnung, um die Einladung der
Theilnahms-fähigen öffentlich bekannt zu machen. Außer Anwesens-Besitzer
werden auch militärpflichtige Bauernsöhne vom bestem Rufe - ohne
Wilddiebstahlsverdacht - aufgenommen.
Die Anmeldungsliste ist am 11. dieß zu eröffen und dauert bis zum 25. Merz
1.Js. einschlüßig.
In der Liste wird eingetragen der Name des sich als Gebirgsschütz Meldenden,
dessen Alter, Wohnort, Stand, ob ledig oder verheuratet, und Zeit der Meldung.
Nach der Anmeldzeit wird die Liste von den Vorstehern hierher geschickt.
Anmerkung: Die Gründung der
Gebirgsschützenkompanie wurde nach den gesichteten Unterlagen nie
durchgeführt. Lag es daran, dass die Auflagen (ohne Wilddiebstahlsverdacht) zu
streng waren?
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