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Aufruf zur Gründung einer Gebirgsschützenkompanie

Abschrift aus dem Wochenblatt für das königl. bayer. Landgericht Schongau vom 10. März 1938

Bekanntmachtung

Bildung einer Gebirgsschützen-Kompanie betr.

Für das Hochland des k. Landgerichts Schongau ist die Bildung einer Gebirgsschützen-Kompanie im Antrage.
Ihr Sitz und Übungsplatz ist Steingaden.
Dahin werden gezogen die Gemeinden Wildsteig, die Pfarrgemeinden Steingaden dann die Gemeinden Prem, Trauchgau, Buching und Schwangau.
Die Vorsteher erhielten bereits die Schützen-Ordnung, um die Einladung der Theilnahms-fähigen öffentlich bekannt zu machen. Außer Anwesens-Besitzer werden auch militärpflichtige Bauernsöhne vom bestem Rufe - ohne Wilddiebstahlsverdacht - aufgenommen.
Die Anmeldungsliste ist am 11. dieß zu eröffen und dauert bis zum 25. Merz 1.Js. einschlüßig.
In der Liste wird eingetragen der Name des sich als Gebirgsschütz Meldenden, dessen Alter, Wohnort, Stand, ob ledig oder verheuratet, und Zeit der Meldung.
Nach der Anmeldzeit wird die Liste von den Vorstehern hierher geschickt.

Anmerkung: Die Gründung der Gebirgsschützenkompanie wurde nach den gesichteten Unterlagen nie durchgeführt. Lag es daran, dass die Auflagen (ohne Wilddiebstahlsverdacht) zu streng waren?