Gau Kötzting - Rundenwettkampf

    Der RWK-Onlinemelder ist ein Dienst auf Vertrauensbasis zwischen dem Schützengau Kötzting und den meldenden Vereinen.
    Er wird und kann nur funktionieren, wenn
    JEDER - ausnahmslos - seine Angaben korrekt und gewissenhaft macht!
    Dies beginnt beim korrekten Ausfüllen der Original-Auswertekarte mit vollständigen Angaben und endet bei einer gewissenhaften Überprüfung der zu meldenden Daten noch vor dem Absenden der Meldung.

     

    Nachstehende Regeln sollen dies verdeutlichen.

    Grundsätzlich gilt:

  • eine Onlinemeldung ist nur zulässig, wenn beide Mannschaftsführer die Original-Auswertekarte unterschrieben und damit die korrekte Durchführung des Wettkampfes bestätigt haben
     
  • die Original-Auswertekarte behält ihre uneingeschränkte Gültigkeit vor der Onlinemeldung
    - sie braucht allerdings bei Onlinemeldung nach dem Wettkampf nicht mehr auf dem Postweg nachgereicht zu werden;
    - sie ist jedoch bis Saisonende aufzubewahren und nach dem letzten Durchgang unaufgefordert gesammelt auf dem Postweg an den zuständigen Wettkampfbetreuer zu senden
    - der RWK-Leiter oder der zuständige Wettkampfbetreuer sind jederzeit berechtigt, stichprobenartig eine einzelne Auswertekarte per Fax oder auf dem Postweg anzufordern.

    Ausnahmen, die den Versand der Original-Auswertekarte nach dem Wettkampf dennoch erforderlich machen:
    - eine Mannschaft tritt nicht an
    - es gibt während des Wettkampfes bzw. bei der Auswertung Unstimmigkeiten, die einen Mannschaftsführer zum Einspruch veranlassen; in diesem Fall ist die Auswertekarte vom widersprechenden Mannschaftsführer nicht zu unterschreiben!
     
  • für die Ergebnismeldung per Onlinemelder ist die Siegermannschaft verantwortlich (bei Punktgleichheit der gastgebende Verein), wobei die Meldung auch ein Mannschaftsschütze oder sonstiges Vereinsmitglied im Auftrag des Mannschaftsführers abgeben kann.
     
  • der Meldende trägt Sorge dafür, dass seine Angaben korrekt und gewissenhaft sind und überprüft diese sorgfältig vor Abgabe der Meldung
    Fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldung wird mit Konsequenzen geahndet, die vom Punktabzug bis zum letztendlichen Ausschluß der Mannschaft aus der laufenden Runde führen können!