Erwachsene weibliche Gefangene:
Für Verurteilte aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg ist die Justizvollzugsanstalt
Aichach für den gesamten Vollzug von Freiheitsstrafen zuständig.
Für Verurteilte aus dem übrigen bayrischen Landgerichtsbezirken
ist die Justizvollzugsanstalt Aichach für den Erst - und Regelvollzug
von Freiheitsstrafen unter 6 Monaten nach den verschiedenen Landgerichtsbezirken
unterschiedlich geregelt. Bei Freiheitsstrafen über 6 Monaten verurteilten
weiblichen Gefangenen ist Aichach für ganz Bayern zuständig.
Außerdem für alle Schwangeren und Untersuchungsgefangenen,
die ständig ärztlicher Versorgung bedürfen, da nur hier
eine Krankenabteilung für Frauen eingerichtet ist.
Jugendliche weibliche Gefangene:
Für den Vollzug der Jugendstrafe an weiblichen Verurteilten ist ausnahmslos
die Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach aus sämtlichen
bayrischen Landgerichtsbezirken zuständig. Außerdem ist die
JVA Aichach zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft
aller Jugendlichen aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg. Als Besonderheit
ist zu erwähnen, daß die Justizvollzugsanstalt Aichach über
eine Mutter - Kind - Abteilung verfügt. In dieser Abteilung sind
weibliche Gefangene mit ihren Kindern untergebracht. Die Kinder, die entweder
beim Strafantritt mitgebracht werden oder während des Vollzugs der
Freiheitsstrafe geboren werden, können in der Regel längstens
bis zum 3. Lebensjahr in dieser Abteilung bleiben, soweit nicht die Entlassung
innerhalb weiterer 6 Monate bis zu einem Jahr erfolgt. Für Kinder,
die älter als 3 Jahre sind, wird in der Regel eine entsprechende
Pflegestelle vermittelt.
Männliche erwachsene Gefangene:
Seit 1988 ist die Justizvollzugsanstalt Aichach für den Vollzug der
Freiheitsstrafe an männlichen erwachsenen Gefangenen aus verschiedenen
bayerischen Landgerichtsbezirken für den Erstvollzug mit. einer Strafdauer
bis zu 2 Jahren und im Regelvollzug bis zu 1 Jahr zuständig.
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