Erwachsene weibliche Gefangene:
Für Verurteilte aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg ist die Justizvollzugsanstalt Aichach für den gesamten Vollzug von Freiheitsstrafen zuständig. Für Verurteilte aus dem übrigen bayrischen Landgerichtsbezirken ist die Justizvollzugsanstalt Aichach für den Erst - und Regelvollzug von Freiheitsstrafen unter 6 Monaten nach den verschiedenen Landgerichtsbezirken unterschiedlich geregelt. Bei Freiheitsstrafen über 6 Monaten verurteilten weiblichen Gefangenen ist Aichach für ganz Bayern zuständig. Außerdem für alle Schwangeren und Untersuchungsgefangenen, die ständig ärztlicher Versorgung bedürfen, da nur hier eine Krankenabteilung für Frauen eingerichtet ist.
Jugendliche weibliche Gefangene:
Für den Vollzug der Jugendstrafe an weiblichen Verurteilten ist ausnahmslos die Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach aus sämtlichen bayrischen Landgerichtsbezirken zuständig. Außerdem ist die JVA Aichach zuständig für den Vollzug der Untersuchungshaft aller Jugendlichen aus dem Landgerichtsbezirk Augsburg. Als Besonderheit ist zu erwähnen, daß die Justizvollzugsanstalt Aichach über eine Mutter - Kind - Abteilung verfügt. In dieser Abteilung sind weibliche Gefangene mit ihren Kindern untergebracht. Die Kinder, die entweder beim Strafantritt mitgebracht werden oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe geboren werden, können in der Regel längstens bis zum 3. Lebensjahr in dieser Abteilung bleiben, soweit nicht die Entlassung innerhalb weiterer 6 Monate bis zu einem Jahr erfolgt. Für Kinder, die älter als 3 Jahre sind, wird in der Regel eine entsprechende Pflegestelle vermittelt.
Männliche erwachsene Gefangene:
Seit 1988 ist die Justizvollzugsanstalt Aichach für den Vollzug der Freiheitsstrafe an männlichen erwachsenen Gefangenen aus verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken für den Erstvollzug mit. einer Strafdauer bis zu 2 Jahren und im Regelvollzug bis zu 1 Jahr zuständig.