Neben der allgemeinen Vollzugsgestaltung
werden in der Justizvollzugsanstalt Aichach auch besondere Behandlungsformen
wie Wohngruppenvollzug, Einzel- oder gruppentherapeutische Maßnahmen
durchgeführt. Wöchentlich einmal können alle interessierten
Gefangenen (Jugendliche, Frauen, Männer) unter teilweiser Beteiligung
ihrer Angehörigen an Gruppenstunden der anonymen. Alkoholiker teilnehmen.
Die suchtgefährdeten und drogenabhängigen Gefangenen werden
durch Mitarbeiterinnen der Prop-Alternative Aiglsdorf beraten und betreut.
Für die weiblichen Gefangenen bestehen Ausbildungsmöglichkeiten
in den Berufen der Damenschneiderin, Bäckerin, Gärtnerin, Friseurin
und Hauswirtschaftsgehilfin. Durch die hiesigen Anstaltslehrerinnen wird
den Gefangenen die Möglichkeit zum Abschluß des gewöhnlichen
und qualifizierenden Hautschulabschlußes geboten. Desweiteren wird
Berufsschulunterricht erteilt. Die Gefangenen können an Grundausbildungslehrgängen
für kaufmännische Berufe, Kurse für Fremdsprachen, PC-Kursen
in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafikprogrammen und Schreibtechnik
teilnehmen. Zur Arbeit können die weiblichen Gefangenen in der Industrienäherei,
Schneiderei, Küche, Bäckerei, Waschküche, Büglerei,
Garten, Blumenbinderei, zu Metall- und Elektromontagearbeiten, im Friseurbetrieb,
zu Verpackungsarbeiten, in der Bibliothek und zu Hausarbeiten eingesetzt
werden. Zum Arbeitseinsatz der männlichen Gefangenen ist ein Kfz-Betrieb,
Baubetrieb, Schreinerei, Malerei, Schlosserei, Installationsbetrieb und
Elektrobetrieb eingerichtet. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen als Metallmontagearbeiter, im Garten und als Hausarbeiter. Für
die Betreuung der Kinder, der in der Justizvollzugsanstalt Aichach beschäftigten
Bediensteten wurde 1981 eine Kindertagesstätte eingerichtet. Sie
ist täglich werktags von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, so
daß Bedienstete im Schichtdienst ihre Kinder dort unterbringen können.
Die Kinder werden von zwei ausgebildeten Erzieherinnen und einer Berufspraktikantin
beaufsichtigt und betreut. Ferner wird eine Gefangene als Hilfskraft eingesetzt.
In der Kindertagesstätte können Kinder vom Säuglingsalter
bis zum sechsten Lebensjahr untergebracht werden. Insgesamt können
fünfzehn bis achtzehn Kinder täglich betreut werden. Soweit
die Einrichtung durch Kinder von Justizvollzugsbediensteten nicht voll
in Anspruch genommen wird, werden auch Kinder von anderen Behördenangehörigen
aufgenommen.
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