Neben der allgemeinen Vollzugsgestaltung werden in der Justizvollzugsanstalt Aichach auch besondere Behandlungsformen wie Wohngruppenvollzug, Einzel- oder gruppentherapeutische Maßnahmen durchgeführt. Wöchentlich einmal können alle interessierten Gefangenen (Jugendliche, Frauen, Männer) unter teilweiser Beteiligung ihrer Angehörigen an Gruppenstunden der anonymen. Alkoholiker teilnehmen. Die suchtgefährdeten und drogenabhängigen Gefangenen werden durch Mitarbeiterinnen der Prop-Alternative Aiglsdorf beraten und betreut. Für die weiblichen Gefangenen bestehen Ausbildungsmöglichkeiten in den Berufen der Damenschneiderin, Bäckerin, Gärtnerin, Friseurin und Hauswirtschaftsgehilfin. Durch die hiesigen Anstaltslehrerinnen wird den Gefangenen die Möglichkeit zum Abschluß des gewöhnlichen und qualifizierenden Hautschulabschlußes geboten. Desweiteren wird Berufsschulunterricht erteilt. Die Gefangenen können an Grundausbildungslehrgängen für kaufmännische Berufe, Kurse für Fremdsprachen, PC-Kursen in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafikprogrammen und Schreibtechnik teilnehmen. Zur Arbeit können die weiblichen Gefangenen in der Industrienäherei, Schneiderei, Küche, Bäckerei, Waschküche, Büglerei, Garten, Blumenbinderei, zu Metall- und Elektromontagearbeiten, im Friseurbetrieb, zu Verpackungsarbeiten, in der Bibliothek und zu Hausarbeiten eingesetzt werden. Zum Arbeitseinsatz der männlichen Gefangenen ist ein Kfz-Betrieb, Baubetrieb, Schreinerei, Malerei, Schlosserei, Installationsbetrieb und Elektrobetrieb eingerichtet. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen als Metallmontagearbeiter, im Garten und als Hausarbeiter. Für die Betreuung der Kinder, der in der Justizvollzugsanstalt Aichach beschäftigten Bediensteten wurde 1981 eine Kindertagesstätte eingerichtet. Sie ist täglich werktags von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, so daß Bedienstete im Schichtdienst ihre Kinder dort unterbringen können. Die Kinder werden von zwei ausgebildeten Erzieherinnen und einer Berufspraktikantin beaufsichtigt und betreut. Ferner wird eine Gefangene als Hilfskraft eingesetzt. In der Kindertagesstätte können Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr untergebracht werden. Insgesamt können fünfzehn bis achtzehn Kinder täglich betreut werden. Soweit die Einrichtung durch Kinder von Justizvollzugsbediensteten nicht voll in Anspruch genommen wird, werden auch Kinder von anderen Behördenangehörigen aufgenommen.