im nachfolgenden Beitrag bittet unser Mitgliederverwalter Martin Soller um die Beachtung der zeitlichen Abläufe bei der Mitgliederverwaltung und der vorgehensweise bei Verlust des Schützenausweises.
Leitfaden zur Mitgliederverwaltung (30.05.2017)
E-Mails bezüglich dem Upload auf die Website des Gaues bitte bis auf weiteres an: website.gau429@gmail.com
bei der Waffenkontrolle in Hochbrück hat es eine Änderung im Bezug auf das Sicherheits-Fähnchen gegeben. Das Sicherheits-Fähnchen ist nicht mehr erlaubt. Es muss eine Schnur, am besten eine Wäscheleine ohne Stahlseele (könnte zu Beschädigungen im Lauf führen), sichtbar vom Verschluss bis zur Mündung erkennbar sein. Diese Änderung betrifft nur die Druckluftwaffen!!!