Weiterbildungen im Bereich der Jugendleitung und des Jugendtrainers sind zahlreich vorhanden und in fast allen Vereinen notwendig um die Jugend betreuen zu dürfen.
In den meisten Fällen übernehmen die Vereine die Kosten für Weiterbildungen, solange diese dem Verein nützlich sind.
Erster Schritt zu einer Fortbildung ist die Zulassung als Standaufsicht.
Hierzu kann der nächste Termin bei unserem Referenten für Ausbildung erfragt werden.
Der Lehrgang zur Standaufsicht für Luftdruckwaffen umfasst nur wenige Stunden und kann an einem
Abend gemacht werden.
Die nächsten Weiterbildungen können verschieden ausfallen. Der BSSB hat folgendes Leitbild zur Verfügung gestellt (zum Vergrößern):
In unserem Gau wird in der Regel nach der Standaufsicht die VÜL-Ausbildung gemacht.
Hierzu bietet der Gau eigene Lehrgänge an, geleitet von Irina Stemmer (LG) und Otto Niedermayer (LP). Anfragen zu dieser Ausbildung können über die Website des Gaues gemacht werden (Link).
Im Gegensatz zur Standaufsicht, welche ein Leben lang gilt, muss der VÜL alle drei Jahre aufgefrischt werden.
Der erste VÜL-Lehrgang dauert 2 Tage, die Auffrischung nur einen.
Alle weiteren Ausbildungen werden in Hochbrück vom BSSB angeboten. Ggf. auch erst vom DSB.
Hierfür können Informationen auf den jeweiligen Seiten der Verbände nachgelesen werden.
E-Mails bezüglich dem Upload auf die Website des Gaues bitte bis auf weiteres an: website.gau429@gmail.com
bei der Waffenkontrolle in Hochbrück hat es eine Änderung im Bezug auf das Sicherheits-Fähnchen gegeben. Das Sicherheits-Fähnchen ist nicht mehr erlaubt. Es muss eine Schnur, am besten eine Wäscheleine ohne Stahlseele (könnte zu Beschädigungen im Lauf führen), sichtbar vom Verschluss bis zur Mündung erkennbar sein. Diese Änderung betrifft nur die Druckluftwaffen!!!