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Schützengau Mittelmain
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Impressum
Betreiber
Schützengau Mittelmain
1. Gauschützenmeister
Andreas Kleineberg
Emmerichstraße 18
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391/7177
Handy: 01756214431
gau-mittelmain@web.de
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Webmaster
http//bgv.bssb.de/gau-mittelmain
Andreas Kleineberg
Emmerichstraße 18
97828 Marktheidenfeld
Tel.: 09391/7177
Handy: 01756214431
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VerantwortlichkeitVerantwortlich für die Inhalte, Texte und Grafiken auf http//bgv.bssb.de/gau-mittelmain ist der
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Datenschutzerklärung
Allgemeine Hinweise
 
Nachfolgend möchten wir Sie über die Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten auf unserer Webseite informieren. Wir behandeln personenbezogene Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich vertraulich. Den Schutz Ihrer persönlichen Daten nehmen wir sehr ernst. Wenn Sie unsere Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben.
 
Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir diese nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Eine Datenübertragung im Internet kann z.B. bei E-Mail-Kommunikation Sicherheitslücken aufweisen Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte nicht möglich ist.
 
Datenerfassung auf unserer Website
 
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
 
Schützengau Mittelmain
 
Emmerichstraße 18
 
97828 Marktheidenfeld
 
Mail: gau-mittelmain@web.de
 
 
Vorstand i. S. d. § 26 BGB
 
Kleineberg Andreas
 
Hosting
 
Unsere in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen, um den Betrieb der Homepage sicherzustellen, umfassen folgende Leistungen: Plattformdienstleistungen, Webspace, Datenbank, technische Wartung.
 
Welche Daten werden erfasst und wie?
 
Server-Log-Dateien
 
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-LogDateien, die Ihr Browser automatisch übermittelt. Dies sind:
 
•       Browsertyp und Browserversion
 
•       verwendetes Betriebssystem
 
•       Referrer URL
 
•       Hostname des zugreifenden Rechners
 
•       Uhrzeit der Serveranfrage  
 
•       IP-Adresse
 
Diese werden benötigt, um Angriffe, einen fehlerhaften Code oder allgemeine Fehler zu identifizieren und werden nach vier Wochen vom Webserver automatisch gelöscht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1, b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
 
Cookies
 
Die Internetseiten verwenden so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
 
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
 
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
 
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Wofür werden erhobene Daten genutzt?
 
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse des Nutzerverhaltens verwendet werden.
 
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
 
Wir verwenden keine Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern.
 
Kontaktformulare, RSS-Feeds, Onlinemelder
 
Wir verarbeiten Daten (z. B. Namen und Adressen sowie Kontaktdaten von Nutzern), die in den Kontaktformularen, Anmeldung für RSS-Feeds oder im Onlinemelder erhoben werden, um vertraglichen Verpflichtungen, Serviceleistungen und der Organisation von Wettkämpfen und Veranstaltungen nachzukommen. Ebenso werden die Vertragsdaten bei einer Abo-Bestellung oder einer Bestellung im BSSB-Online-Shop (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet.
 
Routenplaner
 
Im Service-Center auf unserer Homepage ist als Routenplaner Google Maps implementiert. Hierfür gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=dehttps://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de
 
 
 
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
 
Auskunft, Sperrung, Löschung
 
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
 
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
 
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
 
Veröffentlichung von Daten und Fotos auf der Homepage
 
In unseren online-Medien wird von Wettbewerben in Ton, Bild, Video und Text berichtet. Außerdem werden Ergebnislisten dieser Wettbewerbe veröffentlicht. Eine entsprechende Ergebnisliste ist zwingender Bestandteil des sportlichen Wettkampfes, denn dem sportlichen Wettbewerb ist es immanent, dass man sich mit seinem sportlichen Kontrahenten misst und vergleicht und am Ende feststellt, wer der bessere ist. Diese Feststellung geschieht durch die Veröffentlichung der
 
Ergebnisliste. Damit hat diese aber auch eine Bedeutung für die Zukunft, denn auch zukünftig ist es aus sportlicher Sicht interessant zu wissen, wie der einzelne Teilnehmer bei dem Wettbewerben abgeschnitten hat.
 
Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass diese Daten, Bilder, Videos erfasst und veröffentlicht werden. Eine spätere Löschung dieser oder Streichung insbesondere aus den Ergebnislisten erfolgt daher nicht; auch nicht bei Austritt des Teilnehmers aus dem Verein.
 
Sportlerinnen und Sportler, die eine Veröffentlichung ihrer Daten in Ergebnislisten sowie
 
Berichterstattung von Wettbewerben mit ihrer Namensnennung oder Veröffentlichung ihrer Person in Ton, Bild oder Film auf dem Siegertreppchen oder Wettkampf nicht wünschen, dürfen daher nicht an dem Wettbewerb teilnehmen.
 
 
 
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
 
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Die Beschwerde kann über den Link https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html  an die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde in Bayern erfolgen.
 
Recht auf Datenübertragbarkeit
 
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
 
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
 
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
 

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Veröffentlichung von Fotografien
 
 
„Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz (KUG) auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die DSGVO vorgesehen”, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Mai 2018.
 
 
Was bedeutet das für die Vereine im Umgang mit Fotos?
 
Aktuell ist die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen in den §§ 22 und 23 des KUG geregelt. Hier wird das sog. „Recht am eigenen Bild“ erklärt.  
 
 
§ 22 KUG
 
Nach § 22 darf der Abgebildete grundsätzlich selbst über die Veröffentlichung der von ihm gemachten Aufnahmen entscheiden. Entsprechend ist zur Veröffentlichung von Fotos immer die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich.  
 
 
§ 23 KUG
 
Der § 23 kennt allerdings einige Ausnahmen, bei denen Fotos auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
 
 
§ 23, Abs. 1 KUG 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
 
Hierzu ein Beispiel aus dem Vereinsleben: Der Bürgermeister besucht ihren Verein und führt Gespräche mit dem Schützenmeisteramt und einigen Mitgliedern. Dabei werden Fotos gemacht. Der Bürgermeister als auch der Schützenmeister sind Personen der
 
Zeitgeschichte. Dementsprechend dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
 
Dasselbe gilt für Fotos von Siegerehrungen. Sportwettkämpfe sind öffentliche
 
Veranstaltungen und entsprechend von öffentlichem Interesse. Einige Rechtsprechungen legen klar, dass mit der Teilnahme an den Wettkämpfen auch Sportler Personen der Zeitgeschichte werden.
 
 
2.            Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
 
Auch hierzu ein Beispiel aus dem Vereinsalltag: Sie sind gerade dabei, ihr Schützenhaus zu fotografieren und ein Passant läuft ins Foto. Eine Einwilligung ist hier nicht notwendig.
 
Das gilt auch dann, wenn Sie z. B. einen Politiker fotografieren und auf dem Foto noch weitere Personen zu sehen sind.
 
3.            Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
 
Beispiel: Sie fotografieren einen Schützenzug auf dem viele Personen abgebildete sind. So lange ersichtlich ist, dass dieses Foto im Zusammenhang mit dem Schützenzug entstanden ist, bedarf es keiner Einwilligung der abgebildeten Personen. Sollten Sie aber eine einzelne Person in Großaufnahme fotografieren, sodass auf dem Foto der Zusammenhang zum Schützenzug nicht mehr ersichtlich ist, dann bedarf es einer Einwilligung.
 
Das gleiche gilt für Fotos z. B. einer Zuschauertribüne. Wenn das Foto dazu dient, zu zeigen, wieviel Zuspruch ihr Wettbewerb hatte, ist eine Einwilligung der Personen nicht erforderlich. Greifen Sie eine einzelne Person aus den Zuschauern heraus, ist eine Einwilligung vonnöten.
 
 
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
 
Die Ausnahmeregelung in Nr. 4 trifft für unser Vereinsleben eher nicht zu.
 
 
Der Absatz 2 des § 23 schränkt die vorgenannten Ausnahmen dann wieder etwas ein: „Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.”
 
Was ist hiermit gemeint? Auch hierzu einige Beispiele: Mangels einer Umkleide im
 
Schützenhaus ziehen sich die Schützinnen und Schützen am Schießstand vor dem Wettkampf um. Es liegt auf der Hand, dass eine Veröffentlichung eines Fotos hiervon ausgeschlossen ist.
 
Ein weiteres Beispiel: Sie haben ein Grillfest mit Dorfkönigsschießen, also eine öffentliche
 
Veranstaltung, bei der ein Schützenkamerad einen „über den Durst” trinkt. Eine Veröffentlichung des offensichtlich Angetrunkenen ist ausgeschlossen.
 
Um nicht gegen § 23, Abs. 2 zu verstoßen gibt es eine einfache Faustregel: Veröffentlichen Sie kein Bild, das Sie nicht veröffentlichen würden, wenn Sie selbst in der Situation darauf abgebildet wären.
 
 
Wo wird das Einholen einer Einwilligung dringend empfohlen?
 
Z. B. bei Mannschaftsfotos oder den beliebten Gruppenfotos aller Vereinsmitglieder. Da es sich nicht um eine „öffentliche Veranstaltung” handelt, ist hier eine Einwilligung jedes Einzelnen erforderlich. Hier würde sich eine „Sammel-Einverständniserklärung” in Form einer Unterschriftenliste anbieten.
 
Auch bei internen Vereins-Veranstaltungen, wie z. B. einer Weihnachts-, Geburtstags- oder die „Nachfeier” des Schützenkönigs oder auch einem „Helferfest” ist die schriftliche Einwilligung jedes Einzelnen für die Veröffentlichung von Fotos erforderlich.  
 
 
 
Fotos von Minderjährigen
 
Es wird dringend geraten, keinerlei Fotos von Minderjährigen ohne die Zustimmung der
 
Sorgeberechtigten zu veröffentlichen (Achtung! Es ist die Zustimmung aller
 
Sorgeberechtigten und des abgebildeten Kindes vonnöten!). Dabei ist es egal, ob es sich um Mannschafts-, Trainings- oder Wettkampffotos handelt. Mit der Einwilligung der
 
Sorgeberechtigten sind Sie auf jeden Fall „save”. Unproblematisch ist die Veröffentlichung eines Fotos, wenn einzelne Minderjährige z. B. auf Zuschauertribünen zu sehen sind.
 
 
Vereinschronik, Werbeflyer, Plakate
 
Die vorgenannten Ausnahmen vom Einwilligungs-Erfordernis gelten nicht für
 
Veröffentlichungen in Vereinschroniken, Werbeflyern oder Plakaten. Hier ist immer die schriftliche Einwilligung des Abgebildeten erforderlich.
 
 
Stand: 06/2018


Letztes Update 04.06.2024
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